Blaulicht und Martinhorn
Stell Dir vor:
Du wohnst beim oder in der Nähe des Feuerwehrhauses. Nachts um halb 4 Uhr fährt mit "Tatü-Tata" und Riesenkrach die Feuerwehr an deinem Haus vorbei.
Du wirst wach! Was denkst Du?
- Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen!
- Die werden doch nicht zu uns kommen?
- Sind alle unsere Kinder zu Hause?
oder aber vielleicht doch:
- Müssen die so einen Krach machen?
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 und § 38 der Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur mit Blaulicht und Martinhorn in Anspruch genommen werden. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig!
Stell Dir vor, dass diese "krachmachenden" Feuerwehrleute,
- Vor 5 Minuten noch selbst in ihrem Bett waren - wie Du!
- Um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen - wie Du!
- Die nächsten 2 bis 3 Stunden, oder noch länger nicht mehr Schlafen werden (was oftmals auch für die Familie gilt)!
Aber wahrscheinlich wirst Du gar nicht wach, weil unsere Fahrer aus Rücksicht, trotz des § 35 STVO, das Martinhorn ausgelassen haben!
Deine Feuerwehr Markt Erkheim
- Tag und Nacht für Dich einsatzbereit -